Ordnungs- und Bauamt (Ordnungs- und Bauamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 41
72179 Starzach
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 15:00 - 18:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@starzach.de
Internet
Zuständigkeit für
Starzach
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
- Anzeige - Lärmbelästigung melden
- Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
- Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Ein Bürgerbegehren einreichen
- Einwohnerantrag stellen
- Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
- Feuerbestattung beantragen
- Fischereischein beantragen
- Flächennutzungsplan einsehen
- Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden
- Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Häusliche Grünabfälle entsorgen
- Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
- Naturbestattung beauftragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
- Staatliche Ehrung von Lebensrettern anregen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Umlegungsverfahren (Grundstückstausch)
- Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
- Wahlhelfer werden