Stadt Reinbek - Planung und Bauordnung (untere Bauaufsicht)
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Für einen Besuch im Rathaus ist ein Termin zwingend notwendig. Einen Termin können Sie online unterreinbek.de/termine vereinbaren.
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Zuständigkeit für
Reinbek
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung von (baulichen) Anlagen
- Fliegende Bauten
- Lärmschutz
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum innerhalb von Ortschaften beantragen
- Teilung von Grundstücken
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Veränderungssperren
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung