II.1 Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro steht die Online-Terminvergabe zur Verfügung. Das Bürgerbüro ist nach Vereinbarung eines Termins wie folgt erreichbar: Montag 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 und 14.00 - 19.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr. Am Donnerstag ist das Bürgerbüro von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr für Sie ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet. Bitte beachten Sie, dass dadurch an diesen Tagen mit teilweise längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Termine außerhalb dieser Zeiten können ebenfalls individuell vereinbart werden.; Für Ihren Besuch im Bürgerbüro steht die Online-Terminvergabe zur Verfügung. Das Bürgerbüro ist nach Vereinbarung eines Termins wie folgt erreichbar: Montag 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 und 14.00 - 19.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr. Am Donnerstag ist das Bürgerbüro von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr für Sie ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet. Bitte beachten Sie, dass dadurch an diesen Tagen mit teilweise längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Termine außerhalb dieser Zeiten können ebenfalls individuell vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04107 8893-0
E-Mail: buergerservice@amtsiek.de
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Siek (Landkreis Stormarn, Schleswig-Holstein)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Brauchtumsfeuer anmelden
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Leichenpass: Ausstellung
- Meldebescheinigung beantragen
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Reisepass beantragen
- Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnsitz Abmeldung