Beratungsstellen für ausländische Berufsqualifikationen
Internet
Zuständigkeit für
Schleswig-Holstein
- Anerkennung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegefachperson mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten nach dem Krankenpflegegesetz bis Ende 2024 beantragen
- Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegefachperson mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz nach dem Krankenpflegegesetz bis Ende 2024 beantragen
- Anerkennung als Pflegefachperson mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als Pflegefachperson mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Anerkennung eines ausländischen Befähigungsnachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen