Stadt Kaltenkirchen - SG Stadtplanung/Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeines Rathaus Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:30 Uhr
Zuständigkeit für
Kaltenkirchen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Hausnummernvergabe
- Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Veränderungssperren
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung