Stadt Schleswig - Sachgebiet Besondere Gefahrenabwehr / Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Im Erdgeschoss sind das Einwohnermeldeamt und das Standesamt barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das  Einwohnermeldeamt , das  Standesamt  und für  Gewerbeangelegenheiten  einen   Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere  Online-Terminvergabe  vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Kontakt
Zuständigkeit für
Schleswig
- Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Brandschutz
- Briefwahl beantragen
- Ehrenamt
- Wahlen
- Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
- Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
- Wahlrecht und Wählbarkeit - Bescheinigungen (Wahlvorschlag)
- zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
- zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen