Stadt Schleswig - Sachgebiet Straßenrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsereOnline-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4621 814-406
E-Mail: strassenverkehr@schleswig.de
Internet
Zuständigkeit für
Schleswig
- Erlaubnis für den Bau einer Gehwegüberfahrt beantragen
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Parkausweis für Schwerbehinderte
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
- Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung
- Temporäre Halteverbotszone beantragen