Kreis Nordfriesland - Untere Wasserbehörde
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Zuständigkeit für
Kreis Nordfriesland (Schleswig-Holstein)
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
- Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen