Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Zuständigkeit für
Neumünster
- Blindenhilfe beantragen
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Landesblindengeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Pflege: Pflegewohngeld
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
- Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
- Sozialhilfe beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen
- Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen