Stadt Flensburg - Gewässerschutz - Untere Wasserbehörde (UWB)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach Vereinbarung Mo.-Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Flensburg
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen
- Entnahmemengen aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern mitteilen
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlagen und JGS-Anlagen) anzeigen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
- Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen
- Gewässeraufsicht
- Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen