Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1152
24099 Kiel
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Holstenbrücke, Rathaus/Opernhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns: per Telefon 0431 901 - 2660 Di. 8:30 - 12:30 Uhr und per E-Mail bauaufsicht@kiel.de Anfragen zu Bauvorhaben, Bauberatung und ähnliches können aktuell am einfachsten per Email bearbeitet werden. Senden Sie uns dazu Ihr Anliegen mit Nennung der Adresse des Baugrundstückes und mit Ihren Kontaktdaten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2660(Sprechzeiten: Di. 8.30 - 12.30 Uhr, weitere Termine nur nach vorheriger Absprache)
Fax: +49431 901-742660
E-Mail: bauaufsicht@kiel.de
Internet
Zuständigkeit für
Kiel
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung von (baulichen) Anlagen
- Fliegende Bauten
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Teilung von Grundstücken
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Stichwörter
Bauamt, Bauantrag, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigungsbehörde, Bauordnungsamt, Baurecht