Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100
Gebühren: ja
Holstenbrücke, Rathaus/Opernhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1152
24099 Kiel
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns: per Telefon 0431 901 – 2660 Di.  8:30 – 12:30 Uhr und per E-Mail bauaufsicht@kiel.de   Anfragen zu Bauvorhaben, Bauberatung und ähnliches können aktuell am einfachsten per Email bearbeitet werden. Senden Sie uns dazu Ihr Anliegen mit Nennung der Adresse des Baugrundstückes und mit Ihren Kontaktdaten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2660(Sprechzeiten: Di. 8.30 - 12.30 Uhr, weitere Termine nur nach vorheriger Absprache)
Fax: +49431 901-742660
E-Mail: bauaufsicht@kiel.de
Internet
Zuständigkeit für
Kiel
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Beseitigung von Anlagen Genehmigung
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Teilung von Grundstücken
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Stichwörter
Bauamt, Bauantrag, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigungsbehörde, Bauordnungsamt, Baurecht