Abteilung Ausländerbehörde (Abteilung Ausländerbehörde)
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Zuständigkeit für
Leipzig
- Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende (nicht EU / EWR)
- Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Ausländern ausstellen lassen
- Einbürgerungsantrag stellen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Übermittlungssperre im Ausländerzentralregister eintragen lassen
- Verpflichtungserklärung für ausländische Gäste abgeben