Abteilung 5, Arbeitsschutz (Abteilung 5, Arbeitsschutz)
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- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen
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- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
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- Sonn- und Feiertagsarbeit durch die Arbeitsschutzbehörde bewilligen lassen
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