Kindertagesstätten / Horte / Schulen (Kindertagesstätten / Horte / Schulen)
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Besucheranschrift
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Zuständigkeit für
Grimma
- Grundschule, Anmeldung
- Gymnasium, Anmeldung
- Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre) in einer kommunalen Einrichtung anmelden
- Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft anmelden
- Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden
- Oberschule, Anmeldung
- Schulbezirk / -einzugsbereich, Ausnahme beantragen