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Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuständigkeit für
Hunde - Personen
Zuständigkeit für
Kleve
Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Version
Technisch geändert am 13.12.2023
Sprachversion
Deutsch
Sprache: de