Bürgerbüro
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Telefon Festnetz: 02401 800-0
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Zuständigkeit für
Baesweiler
- Ausweispflicht
- Ausweispflicht Befreiung
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen