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Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuständigkeit für
Führerscheinstelle und gewerblicher Kraftverkehr
Zuständigkeit für
Kreis Unna (Nordrhein-Westfalen)
Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten
Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten unter 3,5 t beantragen
Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO für Einzelfahrten beantragen
Version
Technisch geändert am 10.05.2023
Sprachversion
Deutsch
Sprache: de