Kreis Minden-Lübbecke
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Zuständigkeit für
Kreis Minden-Lübbecke (Nordrhein-Westfalen)
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen