Tierseuchenbekämpfung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de
Zuständigkeit für
Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)
- Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Die Ausnahmegenehmigung für die Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten beantragen
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
- Schutz vor Tierseuchen
- Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung
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