Stadt Werther (Westf.)
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Zuständigkeit für
Werther (Westf.)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bewilligung
- Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bewilligung nach der in §32 SGB XII dargelegten Definition der Übernahme der Beiträge durch den Sozialhilfeträger