Stadt Schloß Holte-Stukenbrock - Fachbereich Bauaufsicht (FB 6)
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Zuständigkeit für
Schloß Holte-Stukenbrock
- Abbruchgenehmigung
- Baugenehmigung für die Errichtung von (baulichen) Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme
- Baulast Auskunft beantragen
- Beseitigung von Anlagen - Anzeige
- Negativzeugnis für die Teilung eines Grundstücks beantragen