Antragsberatung der Bauaufsicht
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Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Fax: 0221 / 221-22567
Zuständigkeit für
Köln
- Baugenehmigung für die Errichtung von (baulichen) Anlagen
- Baugenehmigung für die Errichtung von (baulichen) Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung für eine bauliche Änderung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen
- Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen