Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02942 500-180
E-Mail: sozialverwaltung@geseke.de
Zuständigkeit für
Geseke
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
- Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII
- Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, wenn Sie in einer besonderen Wohnform wohnen
- Mietrückstände Übernahme
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen