Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02173 7949-2459
E-Mail: standesamt@langenfeld.de
Zuständigkeit für
Langenfeld (Rheinland)
- - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
- Beurkundung einer Auslandsgeburt beantragen
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff beurkunden
- Geburt eines Kindes im Ausland und deutsche Staatsangehörigkeit
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen
- im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht Beurkundung von Wehrmachtsangehörigen ohne Inlandswohnsitz