Fachbereich Klima und Umwelt
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Telefon Festnetz: 0241 432-36001
Fax: 0241 432-3699
Zuständigkeit für
Aachen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- vereinfachtes Verfahren nach BImSchG
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG
- vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedüfrtigen Anlage nach BImSchG
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen