Bildungs- und Teilhabepaket
Adresse
Hausanschrift
Zuständigkeit für
Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Kinderzuschlag beantragen
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Wohngeld beantragen
- Förderung von bedürftigen jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten, wenn ein laufender Leistungsbezug von, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) besteht
- Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten beantragen, wenn ein laufender Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) besteht
- Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen