Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: 0221 / 221-26130
Zuständigkeit für
Köln
- Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung
- Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung allgemein für bestimmte Antragsteller
- Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung für bestimmte Einzelfälle
- Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung in dringenden Fällen
- Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung länderübergreifend einheitlich
- Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung