Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: bauantrag@kreis-steinfurt.de
Zuständigkeit für
Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen)
- Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben
- Baulast Auskunft
- Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme
- Beseitigung von Anlagen Genehmigung
- Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren
- Errichtung weiterer gleicher Gebäude (Bezugsgebäude) innerhalb eines Bebauungsplangebietes anzeigen
- Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung anzeigen