Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02244 889-0
E-Mail: stadtverwaltung@koenigswinter.de
Zuständigkeit für
Königswinter
- Befreiung von der Erlaubnispflicht nach Sprengstoffrecht
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
- Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen