Untere Wasserbehörde
Beschreibung
Die Untere Wasserbehörde ist für den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers zuständig. Sie setzt die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes (LWG) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) um. Sämtliche Gewässerbenutzungen - dazu zählen Einleitungen in die Gewässer und Entnahmen aus den Gewässern - werden genehmigt und überwacht. Präventiver Umweltschutz sowie nachsorgende Maßnahmen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden durchgesetzt.