Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften
Beschreibung
Als kostenfreies Hilfsangebot, insbesondere auch für alle alleinerziehenden Elternteile, beraten und unterstützen wir Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen bei der Ausübung der Personensorge (z. B. Vaterschaftsfeststellung) einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen bei nicht miteinander verheirateten Eltern den betreuenden Elternteil hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil nicht miteinander verheiratete Eltern über die Abgabe einer Sorgeerklärung und die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen Wenn die außergerichtliche Beratung und Unterstützung nicht den gewünschten Erfolg hat, vertreten wir Ihr minderjähriges Kind im Rahmen einer Beistandschaft im Verfahren auf Vaterschaftsfeststellung und auf Zahlung von Unterhalt auch vor Gericht. Rechtsanwaltskosten würden damit für Sie entfallen. Die Beurkundungen der Ansprüche sind kostenfrei. Örtliche Zuständigkeiten: Wohnsitz des Kindes bzw. Wohnsitz des Elternteiles bei dem das Kind lebt. Für die Sachbearbeitung ist maßgeblich der Familienname des Kindes bzw der Name der Mutter, falls das Kind noch nicht geboren ist.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-45993
E-Mail: beistandschaften@mail.aachen.de
Zuständigkeit für
Aachen
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsansprüche eines im Ausland lebenden Kindes in Deutschland gerichtlich durchsetzen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen.
- Vaterschaftsanerkennung