Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche
Beschreibung
Baustelleneinrichtungen, Baustofflagerungen mit und ohne BauzaunDie Nutzung der öffentlichen Fläche im Rahmen einer Baustelleneinrichtung ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Neben den Angaben zu Art, Umfang und Dauer ist ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de BaugerüsteDas Aufstellen von Baugerüsten ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Baugerüstes anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de Container Das Aufstellen von Containern ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Containers (bis 10 m3/ über 10 m3) anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de Passantenstopper, PostkartenständerPostkartenständer (max. Breite 0,64 m und max. Höhe 1,80 m) und Passantenstopper (max. Breite 0,65 und max. 1,50m einschl. Fuß/Sockel) sind beim Fachbereich Sicherhit und Ordnung zu beantragen. Je angefangene 10,00m Frontfläche ist jeweils ein Passantenstopper / ein Postkartenständer zulässig. Wird die zulässige Restgehwegbreite unterschritten, ist das Aufstellen parallel zur Häuserfront zulässig. Das Aufstellen von Postkartenständern und Passantenstoppern innerhalb des Grabenrings sowie der Adalbertstraße und Pontstraße ab Driescher Gässchen bis gegenüber der Kirche Heiligkreuz, ist nicht erlaubnisfähig. Die Erlaubnis erfolgt für das Kalenderjahr, eine Stückelung ist nicht möglich.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de GroßveranstaltungDie Durchführung eine Großveranstaltung bedarf der Genehmigung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Die erste Fassung des Sicherheitskonzepts ist 3 Monate vor veranstaltungsbeginn vorzulegen.Email anfb32-230veranstaltungen@mail.aachen.de InformationsständeNichtkommerzielle Informationsstände innerhalb des Alleenringes sind an folgenden Plätzen erlaubnisfähig:- Augustinerplatz (max. 5 Stände)- Hansemannplatz (max. 3 Stände)- Hotmannspief (max. 3 Stände)- Holzgraben (max. 5 Stände gleichzeitig)- Willy-Brandt-Platz (max. 5 Stände)Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de Laufveranstaltungen /RallyesDie übermäßige Nutzung des Straßenraumes bedarf der Genehmigung durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Im Antrag ist der genaue Streckenverlauf mit exakter Angabe der Straßennamen sowie geplante Aufbauten (Start/Ziel) anzugeben. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Bei Streckenverläufen, die sich über mehrere Stadtgebiete erstrecken, ist die Ordnungsbehörde des Startpunktes zuständig.Email anfb32-230veranstaltungen@mail.aachen.de MobiltoilettenDas Aufstellen einer Mobiltoilette ist bei Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de Nicht zugelassene FahrzeugeNicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de PlakatierenDas Anbringen von in den Straßenraum hineinragenden Plakaten ist unzulässig.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de Promotion Aktionen Promotion Aktionen sind beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Sie sind zu folgenden Anlässen zulässig:Neu- und Wiedereröffnung (Umfang 1 Tag)Firmenjubiläen alle 5 Jahre (Umfang 1-6 Tage)Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de SchrägaufzugDas Aufstellen eines Schrägaufzuges ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist genaue Positionierung des Aufzugs anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de Straßenfest, MärkteDie Nutzung öffentlicher Fläche zur Durchführung eines Straßenfestes / Markts bedarf der Genehmigung durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Neben der Veranstaltungsbeschreibung ist ein maßstabsgerechter Lageplan mit den vorgesehenen Aufbauten einzureichen. Die Sondernutzung ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen.Email anfb32-230veranstaltungen@mail.aachen.de Verkaufsstände Mobile Verkaufswagen im Reisegewerbe, Kioske, traditionelle Verkaufsstände zu Karneval, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Verkauf von Grabschmuck zu Allerheiligen sind beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de Verteilen von FlugblätternDas Verteilen von Flugblättern bedarf keiner Erlaubnis, wenn es ohne die Benutzung fester Einrichtungen (Tisch o.ä.) erfolgt.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de WahlwerbungWahlsichtwerbung ist in einem Zeitraum von sechs Wochen unmittelbar vor dem Wahltag zulässig. Werbeflächen können nur von Parteien beansprucht werden, die zu der anstehenden wahl eigene Wahlvorschläge eingereicht haben. Sie bedarf der Genehmigung durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung.Email anfb32-230Sondernutzung@mail.aachen.de GebührenDie Gebühren richten sich nach der Örtlichkeit, Größe und Dauer der jeweiligen Sondernutzung. Die Kontaktperson kann hierüber vorab Auskunft erteilen.