Asylangelegenheiten und Rückführung
Beschreibung
Nach unanfechtbar negativ abgeschlossenem Asylverfahren ist ein Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig. Gleichzeitig erlischt die für die Dauer des Asylverfahrens ausgestellte Aufenthaltsgestattung. Fortan ist der Aufenthalt der betreffenden Person in Deutschland nur noch geduldet. Die Ersterteilung und Verlängerung von Duldungen findet hier statt. Außerdem bearbeiten wir Anträge auf Beschäftigungserlaubnisse, auch für Ausbildungen.Die Förderung der eigenständigen Rückkehr ind das jeweilige Heimatländer ist immer vorrangiges Ziel gegenüber einer Abschiebung. Sollte diese Rückkehr trotz umfangreicher Beratungstätigkeit nicht erfolgen, muss in letzter Konsequenz der vollziehbaren Ausreisepflicht eine zwangsweise Rückführung in das Herkunftsland oder jeden anderen aufnahmebereiten Staat erfolgen. Anders als in anderen Bundesländern ist in NRW für Abschiebungen die kommunale Ausländerbehörde zuständig.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Der Infopoint der Ausländerbehörde ist erster Anlaufpunkt für alle ausländerrechtlichen Fragen. Hier werden auch zentral die Termine für die Ausländerbehörde vergeben.Sie gelangen über den separaten Eingang vom Vorplatz des Kreishauses aus dorthin oder können wie folgt Kontakt aufnehmen:Tel.: +49 5231 62-3780Fax: +49 5231 62-777E-Mail: termin@kreis-lippe.deWenn Sie eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben, brauchen Sie keinen Termin.Kommen Sie am Ablauftag innerhalb der Öffnungszeiten zum Infopoint.****Für den Besuch beim Infopoint ist keine vorherige Terminabsprache nötig.ÖffnungszeitenMontag: 08:00 - 13:00 UhrDienstag: 08:00 - 13:00 UhrMittwoch: GeschlossenDonnerstag: 08:00 - 13:00 UhrFreitag: 08:00 - 13:00 Uhr