Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Werner Straße
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Zuständigkeit für
Dortmund
- Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsansprüche eines im Ausland lebenden Kindes in Deutschland gerichtlich durchsetzen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen.