Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: bauantrag@kreis-steinfurt.de
Zuständigkeit für
Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen)
- Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Wiederaufnahme der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach Unterbrechung
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulast Auskunft
- Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben anzeigen
- Beseitigung von Anlagen Genehmigung
- Errichtung weiterer gleicher Gebäude (Bezugsgebäude) innerhalb eines Bebauungsplangebietes anzeigen
- Genehmigungsfreie Beseitigung einer Anlage anzeigen