Grundsteuer - Grundbesitzabgaben

Beschreibung

Die Grundbesitzabgaben umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden. Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben. Die Festlegung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des Einheitswertbescheides vom Finanzamt. Anhand des darin angegebenen Messbetrages wird die Grundsteuer errechnet. Das Finanzamt setzt eine steuerliche Veranlagung für komplette Kalenderjahre fest (01.01. - 31.12.).

Adresse

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Platz 1

59368 Werne

Kontakt

Fax: 02389 71-389

Telefon Festnetz: 02389 71-1

E-Mail: grundbesitzabgaben@werne.de

Zuständigkeit für

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Technisch geändert am 06.11.2024

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