Bürgerbüro

Beschreibung

Das Bürgerbüro der Stadt Rheinbach ist für folgende Dienstleistungen zuständig: An-, Ab- und Ummeldungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Personalausweise, Kinderreisepässe, sowie Reisepässe Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte und Auskunftssperren Beglaubigungen (keine Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts- und Sterbeurkunden - außerdem ist zu beachten, dass bei Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten die Vorlage einer Übersetzung verlangt wird, siehe § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) Untersuchungsberechtigungsscheine Fischereischeine Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister Gewerbenangelegenheiten Gaststättenangelegenheiten Genehmigungen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Fundsachen Im Serviceangebot befinden sich auch folgende Dienstleistungen, die ím Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises wahrgenommen werden: Entgegennahme von Führerscheinanträgen (sowie Umtausch für den Kartenführerschein) Abmeldung von Kraftfahrzeugen Änderungen Fahrzeugschein (nur bei Umzügen innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises) Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Schweigelstraße 23

53359 Rheinbach

Kontakt

Fax: 02226 917-140

Telefon Festnetz: 02226 917-358

E-Mail: buergerbuero@stadt-rheinbach.de

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 06.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English