Bürgerbüro
Beschreibung
Das Bürgerbüro der Stadt Rheinbach ist für folgende Dienstleistungen zuständig: An-, Ab- und Ummeldungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Personalausweise, Kinderreisepässe, sowie Reisepässe Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte und Auskunftssperren Beglaubigungen (keine Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts- und Sterbeurkunden - außerdem ist zu beachten, dass bei Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten die Vorlage einer Übersetzung verlangt wird, siehe § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) Untersuchungsberechtigungsscheine Fischereischeine Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister Gewerbenangelegenheiten Gaststättenangelegenheiten Genehmigungen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Fundsachen Im Serviceangebot befinden sich auch folgende Dienstleistungen, die ím Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises wahrgenommen werden: Entgegennahme von Führerscheinanträgen (sowie Umtausch für den Kartenführerschein) Abmeldung von Kraftfahrzeugen Änderungen Fahrzeugschein (nur bei Umzügen innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises) Ausländerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Zuständigkeit für
Rheinbach
- amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung einfach
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Schankerlaubnis beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen