Abteilung 51/2 - Verbindliche Bauleitplanung

Beschreibung

Bauleitplanung im Geoportal Durch Bebauungspläne wird die - meist bauliche - Nutzung von Grundstücken in Teilbereichen der Stadt rechtsverbindlich festgesetzt, indem insbesondere die Art (zum Beispiel Wohnhaus- oder gewerbliche Bebauung) und das zulässige Maß der Bebauung (zum Beispiel Anteil der überbaubaren Fläche und Geschosszahl) bestimmt werden. Dies schließt jedoch im Umkehrschluss nicht aus, dass auf Grundstücken im übrigen Stadtgebiet nach planungsrechtlichen Vorgaben ebenfalls gebaut werden kann. Gesetzliche Grundlagen der Bebauungspläne sind das Baugesetzbuch , die Baunutzungsverordnung und die Planzeichenverordnung . Für die Genehmigung von konkreten Bauvorhaben sind darüber hinaus insbesondere die Regelungen der Landesbauordnung zu beachten.

Adresse

Hausanschrift

Langekampstraße 36

44652 Herne

Kontakt

Telefon Festnetz: 02323 16-1618

Fax: 02323 16-12339253

E-Mail: fb-umweltundstadtplanung@herne.de

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

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