6.1.2: Aufenthalt
Beschreibung
Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde: Um lange Wartezeiten für Sie zu vermeiden und damit wir mehr Zeit für Ihr Anliegen haben, ist es zwingend erforderlich, dass Sie vor einem Besuch bei uns einen Termin vereinbaren. Einen Termin erhalten Sie in der Regel innerhalb der nächsten zehn bis fünfzehn Werktage. Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung an Ihren Ansprechpartner. Spontanbesuche während der Öffnungszeiten sind leider nicht möglich. Ansprechpersonen der Ausländerbehörde: Zuständigkeiten und Rufnummern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen)
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht Ausstellung für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger
- Daueraufenthalt-EU Erlaubnis
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder ohne Einbürgerungsanspruch (Miteinbürgerung)
- Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft
- Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder