Abteilung 4.2 - Jobcenter - Leistungssachbearbeitung
Beschreibung
Die Abteilung 4.2 Jobcenter - Leistungssachbearbeitung ist zuständig für die Berechnung und Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).Die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhaltes. Neben der Regelleistung und angemessener Unterkunftskosten, können Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen gewährt werden. Für Kinder kann im Rahmen von Bildung und Teilhabe eine zusätzliche Unterstützung erfolgen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Fax: jobcenter@kevelaer.de