50/4 Besondere soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00
Zuständigkeit für
Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen)
- Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
- Ausbildungsförderung Beratung
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Krankenhilfe für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Alleinerziehende mit Kindern in gemeinsamen Wohnformen
- Sozialhilfe beantragen
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen