Familie und Jugend
Zuständigkeit für
Kreis Unna (Nordrhein-Westfalen)
- Adoption eines ausländischen Kindes, Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
- Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Elterliche Sorge Anordnung bei Gefährdung des Kindeswohls
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre