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33758 Schloß Holte-Stukenbrock
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Schloß Holte-Stukenbrock
Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Version
Technisch geändert am 18.12.2023
Sprachversion
Deutsch
Sprache: de