Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung
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Hausanschrift
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Zuständigkeit für
Hille
- Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
- Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
- Verhaltensprüfung für Hunde
- Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung