Ordnungsangelegenheiten & Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 373-248
E-Mail: ordnungsamt@dietzenbach.de
Internet
Zuständigkeit für
Dietzenbach (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Aufhebung der Sperrzeit für Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beantragen
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte
- Fundsachen
- Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gefährliche Hunde
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Ladenöffnungszeiten
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Prostitutionstätigkeit Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
- Ratten melden
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Schädlingsbekämpfung
- Schulwegsicherheit
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
- Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe
- Spielhallenerlaubnis
- Straußwirtschaft anzeigen
- Taxigenehmigung beantragen
- Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
- Verbrennung pflanzlicher Abfälle anmelden
- Verkehrsüberwachung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
- Verkürzung der Sperrzeit für Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beantragen
- Verlängerung der Sperrzeit für Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beantragen