Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 42.1 - Abfallwirtschaft Ost
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Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Zuständigkeit für
Frankfurt am Main (Hessen)
Landkreis Main-Kinzig-Kreis (Hessen)
- Abfallentsorgernummer Erteilung
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Abfallmakler/in, Genehmigung
- Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Verwertungsabfällen aus privaten Haushaltungen
- Ausfuhr (Verbringung) von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU
- Entsorgungsnachweis Bestätigung
- Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen beantragen
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid vorlegen
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Sachverständige zur Überprüfung von Langzeitlagern (§ 24 Deponieverordnung); Bestimmung
- Sammelentsorgungsnachweis Bestätigung
Landkreis Wetteraukreis (Hessen)
Offenbach am Main (Hessen)
- Abfallentsorgernummer Erteilung
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Abfallmakler/in, Genehmigung
- Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Verwertungsabfällen aus privaten Haushaltungen
- Ausfuhr (Verbringung) von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU
- Entsorgungsnachweis Bestätigung
- Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen beantragen
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid vorlegen
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Sachverständige zur Überprüfung von Langzeitlagern (§ 24 Deponieverordnung); Bestimmung
- Sammelentsorgungsnachweis Bestätigung