Stadt Steinau an der Straße - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Zuständigkeit für
Steinau an der Straße
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbeummeldung
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Sammlungen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis