Sozial- und Gewerbeamt / Flüchtlingshilfe
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06251 9602-220
Fax: 06251 9602-272
E-Mail: Sozialamt@einhausen.de
E-Mail: Gewerbeamt@einhausen.de
Internet
Zuständigkeit für
Einhausen (Landkreis Bergstraße, Hessen)
- Bestattungskosten - Sozialhilfe
- Buchführungshelfer - Anmeldung
- Chancengleichheit und Gender Mainstreaming
- Drogen- und Suchtberatung
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerberegister, Auskunft
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Pass für Geringverdienende
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Selbsthilfegruppen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Vorsorgevollmacht
- Wohnberechtigungsschein beantragen