Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Ausländerwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
Anfragen außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit senden Sie bitte an:
abh@vogelsbergkreis.de
Kontakt
Zuständigkeit für
Landkreis Vogelsbergkreis (Hessen)
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Staatsangehörigkeitsausweis