Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 5.2 - Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06163 708-62
Telefon: 06163 708-63
Telefax: 06163 708-32
E-Mail: crinnert@hoechst-i-odw.de
E-Mail: dgiess@hoechst-i-odw.de
E-Mail: mwahrheit@hoechst-i-odw.de
Zuständigkeit für
Höchst i. Odw.
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Gefährliche Güter: Transport
- Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks oder das Recht an einem Grundstück beantragen
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
- Verkehrsüberwachung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Wohnberechtigungsschein beantragen